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Mariskenentfernung Vollnarkose notwendig?

Kategorie: Haemorriden.net » Forum Hämorrhoiden

04.04.2014 | 22:56 Uhr

Meine Frage bezieht sich auf Mariskenentfernung. Ich habe nun einen op Termin unter Vollnarkose. Ich überlege diesen aber abzusagen, denn ich habe mir eigentlich eine örtliche Betäubung gewünscht. Vorallem sind die zwei marisken nicht sonderlich Gros. Ich möchte die marisken aus ästhetischen Gründen entfernen lassen und finde da dann gleich ne Vollnarkose durchzuführen echt heftig, für ein paar hautläppchen am After. Zumal mir gesagt wurde ich soll dafür drei Stunden einplanen. (AufwachZeit etc.) Ich bin in der Lage schmerzen durch spritze und sonstiges während der op auszuhalten. Der Arzt bei dem ich bin macht das aber ausschließlich nur unter Vollnarkose. Ich hatte keine Möglichkeit zu Fragen warum das so ist. Was gibt es denn für gute Gründe es nur so zu machen? Ist es eventuell vielleicht Sogar besser? Ich habe wirklich Angst vor einer Vollnarkose und mir wäre eine örtliche betäubung tausendmal liebEr. 

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05.04.2014, 18:06 Uhr
Antwort

Hallo Lalala,

von einer operativen Entfernung von Marisken wird im allgemeinen abgeraten wegen der möglichen Folgen, wie Narbenbildung und Stenosen.

Nur bei sehr großen Hautfalten, die durch Druck und Reibung eine konstante Reizung der Haut hervorrufen, welche man trotz sorgfältiger Hautbehandlung und Analpflege nicht in den Griff bekommt, kann man eine Entfernung denken. Kosmetische Gründe allein sollten grundsätzlich keine Rolle spielen.

Einzelne Marisken lassen sich in Lokalbetäubung abtragen. Zirkuläre können u. U. eine Narkose erfordern, da bei der Entfernung immer Hautbrücken erhalten bleiben müssen. Andernfalls droht eine postoperative Stenose des Darmausgangs.

 

Gruß

Römermann

 

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05.04.2014, 20:10 Uhr
Kommentar

Danke für die Antwort!

Ich werde den Termin auf jeden Fall absagen und vielleicht irgendwann eine örtliche Betäubung in Erwägung ziehen. Ich bin gerade am überlegen mir nur eine der beiden marisken entfernen zu lassen. Die eine ist sehr klein und ich habe sie schon sehr lange. Die andere ist etwas größer und ich empfinde sie schon als sehr störend. Ich dachte nur, wenn eine eh weggemacht wird dann kann die andere ja auch gleichzeitig weg. 

Jetzt aber eine ganz andere gesetzliche Frage. Vielleicht können Sie mir da auch weiterhelfen. Eine op kann ich ja immer absagen, dazu kann man mich ja nicht zwingen. Das ist klar. Aber es sieht so aus, dass ich den termin dazu erst am Donnerstag  gemacht habe und die Einverständniserklärung unterschrieben habe. die op sollte am Dienstag stattfinden. Jetzt ist Wochenende und ich kann nicht absagen. Reicht das wenn ich am Montag absage oder können da sowas wie aussfallkosten auf mich zukommen? Die op an sich würde von der Krankenkasse übernommen werden. 

Gruß 

lalala

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06.04.2014, 09:10 Uhr
Antwort

Hallo Lalala,

grundsätzlich sind Terminabsagen beim Arzt kostenfrei, da es sich aus juristischer Sicht um eine Verabredung und nicht um einen Vertrag handelt.  Aber es gibt Ausnahmen, z.B. wenn ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, der auch Hinweise dazu enthält, dass bei kurzfristigen Absagen  Gebühren fällig werden. Somit hängt die Kostenfrage von der jeweiligen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung ab. Wenn am Wochenende kein Kontakt zur Praxis möglich ist, geht das nicht zu Lasten des Patienten - meine ich.

Die Kostenfrage kann strittig sein. In jedem Fall würde ich, sofern die Praxis eine e-Mailadresse hat, dort noch heute absagen; oder wenn ein Anrufbeantworter vorhanden ist, auf Band sprechen. Spätestens aber Montagmorgen in der Praxis anrufen und die Absage begründen. Dann hat der Arzt in der Regel noch die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu nutzen.

Das ist meine Einschätzung der Angelegenheit und keinesfalls ein verbindlicher Ratschlag. Ich bin kein Jurist.

Gruß

Römermann